Rechtliches

Garantiebedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese Garantiebedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Reparaturen, die NotebookLab durchführt.

§ 1 Werkstattgarantie

(1) NotebookLab gewährt auf die von uns durchgeführte Reparaturleistung eine freiwillige Werkstattgarantie von sechs Monaten ab Übergabe bzw. Zustellung des reparierten Geräts.

(2) Die Garantie umfasst Mängel, die nachweislich auf die von NotebookLab ausgeführte Reparatur oder die von uns verbauten Ersatzteile zurückzuführen sind. Im Garantiefall wird die Reparatur nach unserer Wahl kostenlos nachgebessert oder das betroffene Bauteil ersetzt.

(3) Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiesiegel unversehrt ist. Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung.

§ 2 Garantiesiegel

(1) Nach Abschluss jeder Reparatur versehen wir das Gerät mit einem Garantiesiegel (z. B. an einer Gehäuseschraube oder an der Bodenabdeckung).

(2) Wird das Gerät nach der Reparatur geöffnet oder das Garantiesiegel beschädigt, entfernt oder manipuliert, erlischt die Werkstattgarantie nach § 1. Hintergrund: Durch Öffnen des Geräts können Kurzschlüsse, beschädigte Steckverbinder, Flachbandkabel oder Bauteile entstehen, die nachträglich nicht mehr von unserer Reparatur zu unterscheiden sind.

(3) Ein beschädigtes Siegel schließt gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht aus. Es kann jedoch ein Hinweis darauf sein, dass ein späterer Fehler durch einen Eingriff Dritter entstanden ist.

§ 3 Aufrüstung und Einbau von Komponenten

(1) Möchten Sie eine neue SSD, mehr Arbeitsspeicher (RAM), einen neuen Akku oder andere Komponenten einbauen lassen, legen Sie diese bitte direkt Ihrer Sendung bei und vermerken Sie das im Auftragsformular (Lieferumfang oder Fehlerbeschreibung).

(2) Wir bauen die Komponenten vor dem Versiegeln ein und prüfen das Gerät anschließend. Fällt für den Einbau ein Aufpreis an, teilen wir Ihnen diesen vorab mit.

(3) Für vom Kunden beigestellte Teile übernimmt NotebookLab keine Garantie auf das Teil selbst (z. B. Defekt oder Inkompatibilität einer mitgeschickten SSD).

(4) Möchten Sie das Gerät später erneut öffnen lassen (z. B. für eine Aufrüstung), senden Sie es uns gerne wieder zu – ein von uns durchgeführter Eingriff lässt die Garantie bestehen, das Gerät wird neu versiegelt.

§ 4 Ausschlüsse

Von der Werkstattgarantie ausgenommen sind insbesondere:

  • Fehler an Bauteilen oder Baugruppen, die nicht Gegenstand der Reparatur waren (z. B. Display, Akku, SSD, Tastatur),
  • neue Schäden durch Sturz, Druck, Flüssigkeit, Überspannung, ungeeignete Netzteile oder unsachgemäße Nutzung,
  • Folgeschäden durch Korrosion oder Alterung, die bei der Reparatur nicht erkennbar waren,
  • Software-, Treiber-, BIOS- und Betriebssystemprobleme sowie Datenverlust,
  • Verschleißteile und vom Kunden beigestellte Ersatzteile.

§ 5 Garantiefall melden

(1) Melden Sie einen Garantiefall bitte über unser Kontaktformular mit Ihrer Reparaturnummer und einer kurzen Fehlerbeschreibung. Wir melden uns anschließend mit dem weiteren Ablauf.

(2) Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt (z. B. Fehler durch Eingriff Dritter oder an nicht reparierten Bauteilen), informieren wir Sie vorab und erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.