LÄDT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reparatur- und Diagnoseleistungen von NotebookLab, insbesondere für Mainboard-Reparaturen, Flüssigkeitsschäden, Datenrettungen und Mikrolötarbeiten.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, NotebookLab hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


 

§ 2 Vertragsschluss

und Auftrag

(1) Ein Vertrag über die Durchführung einer Reparatur kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines von NotebookLab erstellten Kostenvoranschlags zustande.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung vollständige und zutreffende Angaben zu Gerät, Seriennummer und Fehlerbild zu machen.

(3) Der Versand des Gerätes erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


 

§ 3 Diagnostik und

Kostenvoranschlag

(1) Die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Begutachtung erkennbaren Defekte. Versteckte Schäden (z. B. Korrosion oder thermische Vorschäden) können erst im Reparaturverlauf festgestellt werden.

(2) Zusatz- oder Folgearbeiten werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.

(3) Wird eine Reparatur nach erfolgter Diagnose abgelehnt, erhebt NotebookLab eine Pauschale in Höhe von 29,99 EUR.


 

§ 4 Reparaturdurchführung,

Reparaturrisiken und

Ersatzteile

(1) NotebookLab führt Reparaturen fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Technik aus.

(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere bei älteren Geräten oder Geräten mit Flüssigkeitsschäden trotz fachgerechter Reparatur ein erhöhtes Risiko für Folgeschäden besteht (z. B. Korrosion, Materialermüdung, Bauteilversagen oder Kurzschlüsse). Diese Risiken liegen außerhalb des Einflussbereichs von NotebookLab und sind nicht Gegenstand einer Gewährleistung oder Garantie.

(3) NotebookLab verwendet ausschließlich geprüfte Original- oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile, soweit nicht anders vereinbart.

(4) Bei vom Auftraggeber beigestellten Ersatzteilen entfällt jede Gewährleistung und Haftung von NotebookLab.

(5) Bei Mainboard-Reparaturen übernimmt NotebookLab keine Funktionsgarantie für nicht betroffene Komponenten (z. B. Akku, Display, GPU, SSD).


 

§ 5 Werkstattgarantie und

Garantiesiegel

(1) NotebookLab gewährt auf durchgeführte Reparaturen eine Garantie von sechs Monaten ab Übergabe des Geräts, sofern der gerügte Mangel nachweislich auf eine von NotebookLab erbrachte Reparaturleistung zurückzuführen ist.

(2) Kein Garantieanspruch besteht, wenn die Reparatur ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik ausgeführt wurde und der Fehler auf andere Ursachen (z. B. Alterung, Materialfehler, Vorschäden, unsachgemäße Nutzung) zurückzuführen ist.

(3) NotebookLab bringt nach Abschluss jeder Reparatur einen Garantiesiegel am Gehäuse des Geräts an.

Möchte der Auftraggeber nach Abschluss der Reparatur das Gerät öffnen, reinigen, Komponenten (z. B. SSD) einbauen oder andere Eingriffe vornehmen, hat dies vorab zu erfolgen oder er hat NotebookLab gesondert damit zu beauftragen.

Wird das Gehäuse des Gerätes nach der Reparatur geöffnet oder das Garantiesiegel beschädigt, entfernt oder manipuliert, erlischt der Garantieanspruch automatisch.

Hintergrund: Durch eigenmächtiges Öffnen können Beschädigungen oder Kurzschlüsse entstehen, für die NotebookLab keine Haftung übernimmt.

(4) Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • nicht gemeldete oder neu auftretende Fehler, die nicht durch NotebookLab verursacht wurden

  • Folgeschäden durch Korrosion, Alterung, Sturz, Flüssigkeit, Überspannung oder Kurzschluss

  • Software- und Betriebssystemprobleme

  • Schäden an oder durch kundenseitig eingesetzte Ersatzteile.


 

§ 6 Haftung und

Datensicherung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe des Geräts eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.

(2) NotebookLab haftet nicht für Datenverlust oder mittelbare Schäden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.

(3) Für nicht deklarierte Defekte, die im eingesandten Gerät vorhanden sind, wird keine Haftung übernommen.


 

§ 7 Abnahme und

Rückversand

(1) Das Gerät gilt als abgenommen, sobald es dem Auftraggeber übergeben wurde und nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rückerhalt schriftlich beanstandet wird.

(2) Der Rückversand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Gerät Eigentum von NotebookLab.

(4) Nicht abgeholte Geräte werden nach Ablauf von drei Monaten kostenpflichtig eingelagert oder entsorgt.


 

§ 8 Reklamation

(1) Reklamationen sind schriftlich einzureichen und nachvollziehbar zu begründen.

(2) Ergibt die Überprüfung, dass der gerügte Mangel nicht von NotebookLab verursacht wurde, ist NotebookLab berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale von 50 EUR zu berechnen.

(3) Bei berechtigter Reklamation erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung.


 

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht ohne gesetzliche Grundlage an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der DSGVO.


 

§ 10 Gerichtsstand und

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und Unternehmer ist Essen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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